Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Kübler Gerüstbau gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Grundlage der Leistungen sind ergänzend die Vorschriften der VOB/B sowie die einschlägigen DIN-Normen (insbesondere DIN 18451) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Leistungsumfang & Nutzung
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen, insbesondere Sonderkonstruktionen, Schutzmaßnahmen oder Umbauten, werden gesondert berechnet.
3.2 Eine Weitervermietung oder Überlassung des Gerüstes an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Wichtiger Sicherheitshinweis: Eigenmächtige Veränderungen am Gerüst durch den Auftraggeber oder Dritte sind streng untersagt. Hierzu zählt insbesondere das Entfernen von Verankerungen, Geländern oder Bordbrettern.
4. Termine und Ausführung
4.1 Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
4.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. extreme Witterung, Streik, behördliche Anordnungen) verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat auf seine Kosten alle notwendigen Genehmigungen (z.B. Straßensperrungen) rechtzeitig einzuholen. Er stellt die notwendige Baufreiheit sowie einen tragfähigen, ebenen Untergrund für die Standflächen sicher.
6. Abnahme und Obhutspflicht
6.1 Die Abnahme erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung des Aufbaus. Die Inbetriebnahme des Gerüsts durch den Auftraggeber oder dessen Nachunternehmer gilt als erfolgte Abnahme.
6.2 Mit der Abnahme geht die Verkehrssicherungspflicht sowie die Obhutspflicht auf den Auftraggeber über.
6.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Materials während der Nutzungsdauer, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.
7. Vorhaltezeit und Abrechnung
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Vorhaltezeit von 4 Wochen im Pauschalpreis enthalten. Danach wird eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste berechnet.
7.2 Die Vorhaltezeit endet erst mit schriftlicher Freimeldung (Abmeldebestätigung) durch den Auftraggeber.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.2 Bei erheblichem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach Vorankündigung berechtigt, Leistungen einzustellen und das Gerüst auf Kosten des Auftraggebers abzubauen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gehaftet, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10. Mängelansprüche
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Aufbau oder Entdeckung schriftlich anzuzeigen, um eine Nachbesserung zu ermöglichen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz unseres Unternehmens.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).